Keine lange Wartezeiten auf einen Termin und kurzer Aufenthalt im Wartezimmer am Untersuchungstag in der Ordination. Ausführliche und persönliche Besprechnung der Befunde ohne Zeitdruck.
Wer kann eine Wahlärztin besuchen?
Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Somit kann jeder, der möchte, die Leistungen einer Wahlärztin in Anspruch nehmen.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Am Ende Ihres Besuches, erhalten Sie eine Rechnung über die erbrachten Leistungen ausgehändigt, welche Sie vor Ort per Bankomatkarte oder bar bei uns bezahlen können.
Die bezahlte Rechnung reichen Sie (oder wir) anschließend bei Ihrer Krankenversicherung ein und bekommen den Rückerstattungsbetrag auf ihr Konto rücküberwiesen. Sehr gerne erledigen wir das für Sie.